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Schulordnung



  1.  



    1. Jede Lehrkraft ist 10 Minuten vor ihrem Unterrichtsbeginn anwesend. Die Schüler sollten sich 5 Minuten vor Schulanfang einfinden. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder so zeitig zu schicken, dass diese Zeit nicht wesentlich unter- oder überschritten wird.

  1.  

    Die Schüler sind leise und verhalten sich vor Unterrichtsbeginn so, dass sie andere Kinder, die bereits Unterricht haben, nicht stören.

  1.  

    Die Eltern sollten ihr Kind nicht ins Schulgebäude begleiten, sondern aus Gründen der Selbständigkeitserziehung höchstens bis vor die Schuleingangstür bringen. Zum Bringen und Abholen der Kinder soll der Schulhof nicht befahren werden.

  1.  

    Schulzeit ist Unterrichtszeit. Damit keine Unterrichtszeit für die Kinder verloren geht, sollen Eltern, die ein Gespräch wünschen oder ein Anliegen haben, einen Termin außerhalb der Unterrichtszeiten vereinbaren.

  1.  

    Im Umgang miteinander sollen die Regeln der Höflichkeit beachtet und gegenseitige Rücksichtnahme geübt werden.

  1.  

    Gewalt jeglicher Art (verbal, körperlich, … ) wird an unserer Schule nicht geduldet.

  1.  

    Im Schulhaus haben sich die Schüler so zu verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird.

  1.  

    Rennen und Schreien im Schulhaus sind nicht gestattet.

  1.  

    Die große Pause ist Hofpause. Alle Schüler verbringen diese Pause im Freien.

  1.  

    Das Werfen von Schneebällen oder Steinen auf dem Pausenplatz ist verboten.

  1.  

    Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte ist gesondert geregelt und aus dem Aufsichtsplan ersichtlich. Die Schüler wenden sich bei Belangen, die in Bereich der Aufsicht fallen, an die zuständige Lehrkraft.

  1.  

    Bei Nässe dürfen keine Spielgeräte benutzt werden. Um die Spielgeräte kümmert sich ein Pausendienst.

  1.  

    Nach Beendigung der Pause stellen sich die Schüler klassenweise auf und betreten nach Aufforderung der Lehrerin in geordneten Reihen das Schulgebäude.

  1.  

    Während der Vorlese- und Vesperpause bleiben die Schüler in der Regel mit der Lehrkraft im Klassenzimmer.

  1.  

    Die Schüler werden von der Lehrkraft dazu angehalten, die Einrichtung des Klassenzimmers und die Materialien, welche die Schule zur Verfügung stellt, sorgfältig zu behandeln und für einen sauberen und ordentlichen Zustand des Raumes zu sorgen.

  1.  

    Die Schüler haben die Toilette in reinlichem Zustand zu verlassen. Dazu gehören auch das Händewaschen und das Türen schließen.

  1.  

    Die Zeiten der verlässlichen Grundschule sind von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Endet der Unterricht ausnahmsweise früher als 12:00 Uhr, werden die Eltern entsprechend benachrichtigt.

  1.  

    In Hohlstunden oder bei Erkrankung der Lehrkraft werden die Schüler beaufsichtigt.

 

  1.  

    Die Schüler haben gemeinsam mit ihren Eltern Sorge dafür zu tragen, dass Hausaufgaben angemessen erledigt werden und alle benötigten Schulmaterialien zur Verfügung stehen.

 

  1.  

    Bei Erkrankungen werden die Eltern gebeten, die Lehrkraft rechtzeitig und in angemessener Form davon in Kenntnis zu setzten. Am Tag der Erkrankung reicht ein Anruf (auch auf dem Anrufbeantworter) oder eine kurze Mitteilung, am 3. Tag der Erkrankung sollte eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, ab dem 10. Krankheitstag entsprechend eine ärztliche Bescheinigung. Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und nur mit Genehmigung von Klassenlehrer/in oder der Schulleitung. Unentschuldigtes Fehlen kann in begründeten Fällen dem Schul- und Ordnungsamt gemeldet werden.

  1.  

    Bei Verwendung der Schulräume für außerunterrichtliche Zwecke wird erwartet, dass die Räume in ordentlichem Zustand verlassen werden. Rauchen ist verboten.

  1. Die Lehrkräfte, welche Sport erteilen, tragen dafür Sorge, dass am Ende der Sportstunde die Geräte aufgeräumt werden. Dazu gehört auch, dass die Geräte aus dem Turnschrank eingeräumt und der Turnschrank ordentlich verschlossen wird.


 


 

Gartenstraße 3, 74239 Hardthausen am Kocher
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